Unsere heilpraktischen Leistungen

Heilpraktiker:innen sind staatlich geprüfte Therapeut:innen, die nach dem Heilpraktikergesetz zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde berechtigt sind.

 

Sie dürfen Therapien anwenden, um Beschwerden ganzheitlich zu behandeln und die Selbstheilungskräfte des Körpers zu unterstützen.

HEILPRAKTIKER:IN

Heilpraktiker:innen sind staatlich geprüfte Therapeut:innen, die ohne ärztliche Ausbildung alternative und ergänzende Heilmethoden anwenden dürfen. Sie können verschiedene Therapien, wie z.B. Osteopathie durchführen, um Beschwerden zu lindern und die Gesundheit zu fördern. Dabei arbeitet die Heilpraktiker:innen oft mit Ärzt:innen zusammen, wenn es notwendig ist.
Die Behandlungen werden in Anlehnung an die GebüH (Gebührenordnung der Heilpraktiker:innen) privat in Rechnung gestellt. Je nach Krankenversicherung/-Tarif werden die Behandlungen ganz oder teilweise den Versicherten zurückerstattet. Dieses muss selbst mit der zuständigen Versicherung geklärt werden.

SEKTORALE HEILPRAK­TIKER:INNEN FÜR PHYSIOTHERAPIE

Sektorale Heilpraktiker:innen für Physiotherapie sind speziell ausgebildete Physiotherapeut:innen, die in bestimmten Bereichen selbstständig Diagnosen stellen und Behandlungen durchführen dürfen, ohne dass eine ärztliche Überweisung erforderlich ist. Sie können zum Beispiel bei Beschwerden wie Rücken- oder Gelenkschmerzen direkt mit der Therapie beginnen, nachdem eine Untersuchung durchgeführt wurde. Voraussetzung dafür ist eine spezielle Weiterbildung und Prüfung.
Die Behandlung ist eine private Leistung, die die Patient:innen selber zahlen müssen. Manche private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen zahlen diese Behandlungen ganz oder anteilig. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen auf.

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