HEILPRAKTIKER:IN
Heilpraktiker:innen sind staatlich geprüfte Therapeut:innen, die ohne ärztliche Ausbildung alternative und ergänzende Heilmethoden anwenden dürfen. Sie können verschiedene Therapien, wie z.B. Osteopathie durchführen, um Beschwerden zu lindern und die Gesundheit zu fördern. Dabei arbeitet die Heilpraktiker:innen oft mit Ärzt:innen zusammen, wenn es notwendig ist.
Die Behandlungen werden in Anlehnung an die GebüH (Gebührenordnung der Heilpraktiker:innen) privat in Rechnung gestellt. Je nach Krankenversicherung/-Tarif werden die Behandlungen ganz oder teilweise den Versicherten zurückerstattet. Dieses muss selbst mit der zuständigen Versicherung geklärt werden.